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Under the German law the display of nazi symbols on public places is forbidden
in general. However the display of such symbols is allowed for historic research
matters.
The only purpose of all articles and in particular any illustrations,
which refer to the time of the III. Reich in Germany or which show the national emblem
(insignia) of the III. Reich are only there for scientific study of the history of the
German military toy production before 1945. The entry to the Toy Soldier Gallery is
only permitted as indicated under this clause.
Für den Besuch in der Toy Soldier Gallery wird ausdrücklich
auf die §§ 86 und 86a StGB hingewiesen. Danach wird bestraft, wer Kennzeichen
einer vom Bundesverfas- sungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder
Vereinigung öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften
verwendet oder wer solche Kennzeichen verbreitet.
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Dies gilt jedoch nicht, wenn die Handlung
der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswiedriger Bestrebungen,
der Lehre oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens, der
Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. Kennzeichen im vorstehenden Sinne sind
namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen.
Die Abhandlungen und insbesondere alle Abbildung, welche die Zeit des III.
Reiches betreffen bzw. die Hoheitszeichen und/oder Embleme des III. Reiches
zeigen, dienen ausschließlich dem Zweck der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Geschichte
von Militärspielzeug vor 1945.
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